Hallo Jan,
wieso fixierst Du die Folie nicht dauerhaft mit transparentem Pattex? Geht super und es fällt nicht mehr auf.
Bei Deinem Nachtrag zum Recht kannst Du die Garantie herausnehmen. Wie Du weißt, greift Garantie nur bei einem Hersteller von etwas. Was Du offensichtlich nicht bist.Allerdings hat sich auch in Sachen Gewährleistung abseits des von der Öffentlichkeit Wahrgenommenem etwas getan:
http://www.internetrecht-rostock.de/gewaehrleistungsausschluss.htmAusserdem zur Info für die Interessierten: Es gibt kein EU-Recht, das besagt, man bräuchte als Privatverkäufer keine Gewährleistung auf Ware geben! Das ist eine Legende.
Natürlich basiert der Rahmen für das BGB, in welchem Richtlinien zum Verhältnis Käufer/Verkäufer enthalten sind, zum Teil auf EU-Recht, aber man wird nirgends ein EU-Gesetz finden, in dem steht: "Als Privatverkäufer brauchst du keine Gewährleistung geben!".
Grundsätzlich muss sich auch ein Verkäufer, der privat verkauft, an das Gewährleistungsrecht halten. Allerdings hat er als einziges die Möglichkeit, die gesetzliche Sachmängelhaftung zu beschränken oder auszuschließen.
Dieses Recht verfällt bei Vorliegen eines Gewerbes - oder von vornherein ein Sachmangel verschwiegen wird.
Die Sachmängelhaftung kann man eigentlich nur mit einer Formel korrekt ausschließen: "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung." Alle anderen Klauseln sind nicht rechtskonform und somit anfechtbar.
Ebenso ist es unsinnig eine Garantie auszuschließen, denn die gibt's nur vom Hersteller und ist ja freiwillig. Wenn man als Privater keine Garantie auf die Ware gibt, brauchst man sie nicht ausschließen. Der Käufer hat ja kein Recht auf eine Garantie.