moechte das noch etwas vertiefen.
juergen oder rolf koennen das morgen sicher noch konkretisieren.
in meinem forum habe ich das so geregelt:
wer ein bild hochlaedt oder verlinkt, versichert durch die handlung, dass er die rechte dazu hat und sichert dem forumsbetreiber (in dem fall also mir

) das nicht uebertragbare, nicht befristete und nicht exklusive nutzungsrecht an den bildern zu.
was heisst sowas in der praxis?
- ich darf die bilder unbefristet im forum zeigen
- ich darf die bilder in zusammenhang mit dem forum verwenden
- ich darf die rechte nicht auf andere foren oder personen uebertragen oder die bilder woanders (ohne bezug zum forum) verwenden
- ich kann die rechte nicht verkaufen
- der user wird in seinen weiteren nutzungsrechten nicht eingeschraenkt. (lediglich exklusivrechte kann er an den bildern nicht mehr an dritte vergeben
warum habe ich solche regelungen?
sie sollen mich davor schuetzen, dass ich auf weisung eines users alle beitraege durchsehen muss, um seine bilder zu entfernen.
ich darf diese bilder auch auf meiner (zur thematik des forums passenden) homepage zeigen, oder sie auf andere arten, in verbindung mit der homepage, nutzen (zb: kalender, t-shirts, ... wenn sie im zusammenhang zur homepage stehen).
ich moechte die user auch nicht ihrer rechte am bild berauben.
zu guter letzt moechte ich mich vor anspruechen dritter absichern, die entstehen koennten, dass ein user ein bild zeigt, an dem er keine rechte hat.
es muss immer sichergestellt sein, dass durch eine solche regelung keine seite unverhaeltnismaessige nachteile erleidet. dann kommen, im allgemeinen, auch alle damit zurecht.
