Hi, ich repariere öfter Hifi-Geräte älteren
Baudatums, vornehmlich Japaner.
Dabei tritt immer wieder das Problem auf, daß je nach Schadensumfang speziell bei Endstufen eine Menge unterschiedlicher Halbleiter bzw deren Ersatztypen ersetzt werden müssen, also ganze "Ketten" von Ersatzteilen beschafft werden müssen.
Zur Zeit kostet es mich Stunden/Tage, diese Teile aus unterschiedlichen Bezugsquellen (einschlägige Grossversender oder kleinere Ersatzteillieferanten (zB Bassenberg)) "zusammenzupuzzlen", verbunden natürlich mit entsprechenden Portokosten und Zeitaufwand.
Daher suche ich dringend einen zuverlässigen Lieferanten,
der entsprechende Teile bzw deren Ersatztypen beschafft und auch garantiert, dass Ersatztypen auch wirklich 100% kompatibel sind.
Gruss und Dank
bukongahelas
Audiotronic-Hifi
www.audiotronic.org
Hallo Uli,
hast schon im HF diese Antwort von mir: www.segor.de (http://www.segor.de)
Zu Deiner homepage: bitte trage in Dein Impresssum unbedingt Deine Steuer-ID ein, bevor Dich ein Abmahnanwalt kostenpflichtig dazu auffordert!
:drinks:
@armin: Danke für den Tip, das sind eben die Fallen, in die man als Ahnungsloser tappen kann.
Werde es sofort dem Ersteller meiner HP mitteilen.
gruss und dank
bukongahelas
- AGB´s fehlen!!!!! ( Ein Fest für Anwälte!!!!!)
Über den "Versiegeln mit K61" hatten wir ja schon gesprochen..... :grinser:
Hallo Dominik,
Uli repariert nur, er handelt nicht - da muß er, so glaube ich, keine AGB's einstellen!
:drinks:
Irrtum!!!
Da die Site auch "Angebot" enthält, ist er verpflichtet die AGB´s niederzulegen
Da gibt es ein Urteil (war glaube ich von ´05)
Dazu kann auch das "versprechen einer kostenpflichtigen Dienstleistung" zählen!!
Die HP wurde von einem Kollegen erstellt.
Werde ihn anweisen, die AGBs nachzutragen.
Reparaturen sind ja teilweise schon kompliziert,
aber das kaufmännische scheint wesentlich üblere Fallen zu stellen.
Ich meine, bei laienhaften Versäumnissen sollte man dem
Delinquenten nicht sofort den Kopf abschlagen, sondern
zunächst die Chance zur Korrektur geben.
OK, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht,
aber ich habe doch nicht wissentlich schuldhaft etwas verbrochen.
Danke für die Hinweise.
bukongahelas
Zitat von: bukongahelas am Mittwoch, 14.Januar.2009 | 04:21:10 Uhr
Die HP wurde von einem Kollegen erstellt.
Werde ihn anweisen, die AGBs nachzutragen.
...as fast as......
Zitat
Reparaturen sind ja teilweise schon kompliziert,
aber das kaufmännische scheint wesentlich üblere Fallen zu stellen.
Japp, und die Fallen kosten beim ersten mal ab 700 - 5000 Euse !!!!
Zitat
Ich meine, bei laienhaften Versäumnissen sollte man dem
Delinquenten nicht sofort den Kopf abschlagen, sondern
zunächst die Chance zur Korrektur geben.
OK, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht,
aber ich habe doch nicht wissentlich schuldhaft etwas verbrochen.
Danke für die Hinweise.
bukongahelas
Welcome 2 Germany! ( Sowas gibts nur hier)
Grundsätze im deutschen Recht:
Als Gewerbetreibender egal ob Dealer oder Werkstatt:
- hast DU immer Schuld
- musst DU für Schäden aufkommen
- bist DU reich und DU bist jederzeit und immer schröpfbar
- DU bist im iNet und musst DICH schriftlich entblösen
Leider ist die Denke der deutschen Justitz immernoch so und dementsprechend musst DU DICH auch darauf vorbereiten!
Klingt hart aber ich bin schon lange in der Branche und hab so einige Fälle von Kollegen miterlebt.
Um dies zu entgehen muß Deine Seite wasserdicht, hochspannungsfest und handbemalt sein.
Kleiner Tip´s noch am Rande:
- Spreche mit der örtlichen HWK
- Spreche mit einem Anwalt, der auf iNet-Recht spezialisiert ist
Versichere Dich gegen iNet Einbruch !!
Kein Witz!
Eine abgeschossene Seite durch einen Hacker und damit verbundenen Emailverkehr kann erheblichen finanziellen Schaden anrichten ( BSP: Unerwünschte Spammails sind juristisch verfolgbar!)
Einer der Gründe, warum meine Seite 8Monate brauchte bis sie "on" war :wallbash :wallbash :wallbash
BTW Meine AGBs sind geschützt *zwinker*
OK, werde es mit einem Anwalt besprechen bzw Kammer, der Ersteller der HP weiss selbst nicht, was in den
AGBs drinstehen muss.
Nebenbei: Die HP ist ja noch im Aufbau, hat also noch keine Angebote.
Insofern folgere ich, daß die Angabe der AGBs erst zwingend notwendig wird,
wenn auch Angebote restaurierter Geräte existieren.
gruss und dank
bukongahelas
IRRTUM!!!
Wie schon geschrieben:
Zu Angeboten kann auch das "versprechen einer kostenpflichtigen Dienstleistung" zählen!!
Wird Dir auch der Anwalt der Kammer bestätigen ( Ja, die haben Anwälte und das hat mich sehr geholft!!!!)
Bitte meine Threds genau durchlesen!
So sehe ich das auch, jeder der als Unternehmer auftritt und Waren bzw. Dienstleistungen anbietet, muß mit Impressum und Steuer-ID erscheinen. Auch für Dienstleistungen steht man in der ges. Gewährleistungspflicht. AGBs müssen nicht online erscheinen, müssen nach Gesetz einem Kunden vor Vertragsabschluß aber ungehindert zugänglich gemacht werden. Gilt ebenfalls für Dienstleister. Daher sind AGBs online der bessere Weg. Hier würde ich nicht warten und falls doch, die HP erst freischalten bzw. der Öffentlichkeit zugänglich machen, wenn rechtlich alles wasserdicht ist.