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Bucht Beitrage verlinken

Begonnen von frank1391, Sonntag, 29.Januar.2012 | 13:25:07 Uhr

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frank1391

Hallo Leute,

ich ärgere mich immer, wenn ich ältere Beiträge nachschlage und einen Link aus der Bucht verfolgen will, der nicht mehr existiert. Ebenso kann das bei sogenannten Bilderdiensten passieren, wo man kostenlos eigene Bilder einstellen kann, die aber oft verschwunden sind, weil der Dienst selbst nicht mehr existiert. Zumindest im letzteren Fall gibt es doch die Möglichkeit eigene Bilder hier ins Forum zu stellen.
Aber welche Möglichkeit gibt es für Verkaufsangebote mit Bild, wenn man Post von Abmahnern wegen Urheberrechtsverletzungen vermeiden will ?

Gruß
Frank

hifikauz

Screenshot(s) vom Angebot als Anhang verwenden?
Viele Grüße,

Käuzchen

dcmaster

#2
Hi,

ich bin zwar kein Jurist, aber ich glaube, dass selbst Screenshots evt. eine Copyright Verletzung darstellen, weil man dort Bild und Texte erkennen kann.

Bei vielen, aber wohl nicht bei allen ISP's gibt es die Möglichkeit, kleine Mengen von Daten (Bildern) kostenlos hoch zu laden. Das ist dann legal und keiner kann einem was. Dazu sollten aber so oder so "eigene" Bilder verwendet werden! Das ist der wirklich einzige Schutz vor diesen Abmahnern.  Also sollten auch noch 2-3 Jahre nach Ablauf der Auktion die "Originalfotos" fest gehalten werden. Man weiß ja nie, wer wann auf dumme Gedanken kommt.

Ich halte meine Daten sogar mindestens 10 Jahre als Sicherung fest. Natürlich sind dies alles Originale und nicht eine einzige Kopie! Ich habe es nicht nötig, die Bilddaten "Anderer" zu mißbrauchen um damit Gewinne zu erzielen. Das wäre nämlich dann eine echte Copyrightverletzung!

Zitat: Wer gegen das Copyrightgesetz nach § 106 des UHRG wissentlich oder unwissentlich verstößt, muss mit einer hohen Strafe (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe mit mehreren 1000,- Euro ) rechnen, die vom örtlichen Amtsgericht fest gesetzt wird. Auch der Versuch ist bereits strafbar.

Damit würde ich mich lieber nicht anlegen. Ergo: Bilder und Texte komplett selber machen und damit auf der sicheren Seite stehen. Wir als wohl erzogene Bürger haben das ja wohl auch gar nicht nötig.

Klausi
Wer Musik mag, sollte sie nicht nur hören sondern besser noch genießen - und ich genieße sie sehr.

Die aufrichtigste Form der Anerkennung ist - Neid

frank1391

#3
Hallo Klausi,

es geht ja hier nicht um Gewinnerzielung. Die Frage ist, wenn ich hier auf ein Angebot im Netz, aus welchem Grund auch immer, hinweisen will, ist dieses Angebot nach einigen Wochen gelöscht. Mein Beitrag hier läuft dann ins Leere.

Nach dem Motto: "Guckt mal hier, was haltet ihr davon?"  und dann ist dann nichts mehr mit gucken. Es gibt auch hier im Forum einige Beispiele dafür.

Andererseits ist ja auch darauf hinzuweisen, daß Millionen von Studenten ihre Arbeiten mit Zitaten aus allen möglichen Quellen füllen. Diese Arbeiten werden auch veröffentlicht. Ob die dann jeweils beim Urheber nachfragen, ob sie es dürfen. Zu meiner Zeit zumindest nicht. Guttenberg läßt grüßen.

Und was ist mit den Schaltungsdiensten ? Die kopieren BDAs und SMs auf Teufel komm raus und verkaufen sie für teures Geld. Ich glaube nicht, daß dort jeweils beim Urheber nachgefragt wurde. Andererseits würde Sony u.a. dagegen mit einer Schar von Anwälten vorgehen. Das ist wohl offensichtlich rechtens.

Ich habe da mal ein wenig nachgeschaut.

Es sieht wohl so aus, daß Bilder 50 Jahre lang generell dem UhrG unterliegen auch wenn es sich um ein, zum Zwecke des Verkaufs in der Bucht auf dem Küchentisch aufgenommenen Bildes eines zerdepperten Tefifons handelt.
Bei Texten geht es wohl um die "Schöpfungshöhe". Ist der fragliche Text nicht Ausfluss einer besonderen Leistung, ist er kopier- und veröffentlichbar. Wie immer bei Juristen ein unbestimmter Rechtsbegriff, der eine Menge Auslegung und damit Sicherung der Beschäftigung im Rechtswesen zulässt. Da stellt sich die Frage, ob ich einen Screenshot mit gelöschtem Bild und ausgeixten e..y - Logos dann machen kann, wenn der Text die geforderte "Schöpfungshöhe" meiner Meinung nach nicht erreicht, was meistens der Fall ist.

Verstoße ich eigentlich mit meiner Stellungnahme gegen das Rechtsberatungsgesetz?

Gruß
Frank

hifikauz

Deswegen Screenshots anhängen. Anhänge werden eine gewisse Zeit offen gezeigt, danach muß man auf die minimierte Zeile klicken.
Viele Grüße,

Käuzchen

frank1391

Hallo Hifikauz,

ob das die Lösung ist, wage ich nach Lektüre und forensischer Untersuchung der §§ 50 ff, §106 des UhrG zu bezweifeln. :_sorry:

Gruß
Frank

kuni

Zitat von: frank1391 am Sonntag, 29.Januar.2012 | 18:35:51 Uhr
wenn ich hier auf ein Angebot im Netz, aus welchem Grund auch immer, hinweisen will, ist dieses Angebot nach einigen Wochen gelöscht.

Na wenn die Auktion nicht mehr aktuell ist, dann ist sie doch auch nicht mehr interessant, oder ?
Ansonsten: Wie wär's mit einem PDF der Auktion, dann als Anhang im Forumsbeitrag ?
Da man so kein Bild aus dem "Kontext reißt", kann sowas meiner bescheidenen Meinung nach auch nicht rechtlich problematisch werden.
Schließlich zeigt man nichts anderes, als das was in der Auktion eh für Millionen sichtbar war.
Gruß, Kuni
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http://kuni.bplaced.net/
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frank1391

#7
Hallo Kuni,
doch, es gibt eine Menge Auktionen (um die es hier in übrigen ja auch nicht ausschließlich geht), bei denen die Bildinformation und der Text für mich auch nach Ablauf interessant bleibt.

Ich zitiere mich mal selbst:

"Ebenso kann das bei sogenannten Bilderdiensten passieren."

"Nach dem Motto: "Guckt mal hier, was haltet ihr davon?"  und dann ist dann nichts mehr mit gucken."

Nach dem von mir oben zitiertem Gesetzestext und den Fachkommentaren ist gerade ein Bild zu 100% urheberrechtlich geschützt. Die Formulierung "aus dem Kontext gerissen oder nicht" gibt es nicht bzw. ich habe sie in dem Zusammenhang nirgendwo gefunden. Die Art und Weise der Veröffentlichung spielt ebenso keine Rolle, bmp, avi, pdf.

Der BGH hat November 2011 entschieden, daß sogar eine Zeitung (und hier spielt die Meinungs- und die Pressefreiheit eine große Rolle) ein in einer Ausstellung fotografiertes Bild nicht zeitlich ausgedehnt oder gar unbegrenzt, etwa in ihrem Online Angebot, präsentieren darf. In einem anderen Verfahren wurde Wikipedia die Veröffentlichung von Briefmarken mit Loriot Zeichnungen verboten. Da war garantiert nichts "aus dem Kontext gerissen".

Übrigens, das unten Gesagte bzgl. Studierenden und ihrer Arbeiten ist eine im Gesetz erwähnte Ausnahme. Die dürfen zitieren ohne nachzufragen.

Gruß
Frank